EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

Bauchaortenaneurysmen-Screening: Ärger um Abrechnungsziffern unvermeidbar?

Seit 01.01.2018 steht Männern im Alter ab 65 Jahren einmal im Leben ein Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen zu. Diese Richtlinie trat schon im Juni 2018 in Kraft. Seit dem 01.01.2018 liegen […]

Renate Tief

10.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Seit 01.01.2018 steht Männern im Alter ab 65 Jahren einmal im Leben ein Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen zu. Diese Richtlinie trat schon im Juni 2018 in Kraft. Seit dem 01.01.2018 liegen für Sie im EBM auch die 2 entsprechenden neuen Abrechnungsziffern vor. Doch was ist das Besondere an diesen Ziffern? Lesen Sie hier, was diese Früherkennungsmaßnahme beinhaltet und warum „Ärger in der Luft“ liegt.

Extrabudgetäre Vergütung für neue GOP

  • Für die ärztliche Aufklärung zum Screening und die Ausgabe der Versicherteninformation an Ihre Patienten erhalten Sie 9,79 € (EBM-Ziffer 01747).
  • Für die sonografische Untersuchung der Bauchaorta ist eine Vergütung von 14,80 € (EBM-Ziffer 01748) vorgesehen. Beide Leistungen werden extrabudgetär bezahlt.

Weitere Ultraschalluntersuchungen sind – mit Einschränkung − erlaubt

Stellen Sie während der Früherkennungsuntersuchung fest, dass Sie weitere Organe des Abdomens sonografisch untersuchen müssen, können Sie das tun und dies auch abrechnen.