Gesetzliche Grundlagen

Verordnung häuslicher Krankenpflege: § 37 SGB V und HKP-Richtlinie 

Im § 37 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V) ist die häusliche Krankenpflege geregelt, d. h., dort finden Sie die Voraussetzungen, unter denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben.  […]

Annett Urban

18.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Im § 37 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V) ist die häusliche Krankenpflege geregelt, d. h., dort finden Sie die Voraussetzungen, unter denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben. 

Das Gesetz legt fest, wie häusliche Krankenpflege organisiert und finanziert wird, um die Versorgung der Versicherten im häuslichen Umfeld sicherzustellen. 

HKP-Richtlinien regeln das genaue Vorgehen 

Die genauen Voraussetzungen und der Umfang der häuslichen Krankenpflege sind nicht im § 37 SGB V, sondern in den Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Sie können die aktuelle Fassung der HKP-Richtlinie auf der Website des G-BA (www.g-ba.de) einsehen. Dort finden Sie detaillierte Informationen zur Verordnung, Dauer und Genehmigung der HKP sowie zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegediensten und Krankenkassen. 

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